Zur Frage der uneigennützigen Kreditbeschaffung eines Kommanditisten zugunsten der Kommanditgesellschaft.
Liegt eine Erfüllungsübernahme durch die KG vor und fehlt deshalb die Identität zwischen dem Eigentümer des Grundstückes und
dem Schuldner der Verbindlichkeit, so kann aus dem Gesichtspunkte der Gesamtschuldnerschaft unter den Gesellschaftern der
KG einschließlich der Kommanditisten keine Hypothekengewinnabgabe zur Entstehung kommen.
Für die Kreditgewinnabgabe besteht keine Bindung an die Hypothekengewinnabgabe. Solange über die Heranziehung einer RM-Verbindlichkeit
zur Kreditgewinnabgabe nicht entschieden ist, wird eine Heranziehung zur Hypothekengewinnabgabe nur vorläufig vorzunehmen
sein.