Die Verwendung von Betriebseinnahmen, die auch im Innenverhältnis wirtschaftlich der inländischen Niederlassung einer ausländischen
Kapitalgesellschaft zustehen, für Investitionen in das der inländischen Niederlassung gewidmete Geschäftsvermögen ist gesellschaftsteuerfrei.
Leistet eine ausländische Versicherungsgesellschaft gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 2 VAG Sicherheit
durch Stellung einer festen Grundkaution, so gilt diese Kaution auch dann der inländischen Niederlassung als zugewendet, wenn
die ausländische Kapitalgesellschaft die für die Kaution erforderlichen Mittel dem der inländischen Niederlassung gewidmeten
Vermögen entnommen und die inländische Niederlassung beauftragt hat, die Kaution im Namen der ausländischen Kapitalgesellschaft
zu überweisen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1964 III Seite 275 BFHE 1964 S. 119 Nr. 79 PAAAB-48049
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