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BFH Urteil v. - VI 99/59 S BStBl 1961 III S. 482

Leitsatz

Aufwendungen eines Beamten in einem Dienststrafverfahren, z.B. die Gerichtskosten und Anwaltskosten, sind Werbungskosten; nicht aber eine Geldbuße.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 482
BFHE 1962 S. 591 Nr. 73
ZAAAB-48024

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 25.08.1961 - VI 99/59 S

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