Ist der Vorstandsvorsitzende einer inländischen Kapitalgesellschaft zugleich deren Gesellschafter und außerdem Vorstandsmitglied
einer rechtsfähigen Unterstützungskasse dieser Gesellschaft im Sinne von
§ 12 KStDV 1953 (
§ 11 KStDV 1961), so sind Kredite der Unterstützungskasse an die inländische Kapitalgesellschaft mangels einer kapitalmäßigen Beteiligung
des "Doppelgesellschafters" gesellschaftsteuerfrei, wenn die Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins
betrieben wird und der "Doppelgesellschafter" bei Auflösung des Vereins satzungsgemäß nicht anteilmäßig als Anfallberechtigter
des Vermögens vorgesehen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1964 III Seite 274 BFHE 1964 S. 116 Nr. 79 MAAAB-48011
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