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BFH Urteil v. - III 293/59 U BStBl 1964 III S. 614

Leitsatz

Die vom Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Befugnis beschlossene Warenrückvergütung stellt eine abzugsfähige Betriebsschuld im Sinne des § 62 BewG dar, wenn durch den Beschluß ein Rechtsanspruch der Genossen auf Ausschüttung der Warenrückvergütung begründet und der Beschluß den Genossen noch vor dem Bewertungsstichtag bekanntgegeben worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 614
BFHE 1965 S. 384 Nr. 80
VAAAB-47973

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BFH, Urteil v. 26.06.1964 - III 293/59 U

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