Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Renten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von außerbetrieblichen Grundstücken
begründet werden.
Abschnitt 167 Abs. 7 und 8 EStR 1955, der die Ermittlung des Ertragsanteils von Renten regelt, die während ihrer Laufzeit herabgesetzt werden oder
die von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängen, enthält eine zutreffende Auslegung des § 22 Ziff. 1
EStG 1955.
Die Grundsätze von Abschn. 167 Abs. 7 und 8 EStR 1955 können sinngemäß angewandt werden, wenn Leibrenten an mehrere Personen nacheinander und in verschiedener Höhe
gezahlt werden.
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein außerbetriebliches Grundstück und verpflichtet er sich, den Kaufpreis in Form von Leibrenten
nacheinander an mehrere Rentenberechtigte in verschiedener Höhe zu zahlen, so ist der Kapitalwert der sämtlichen Renten
nach den §§
15 und
16 BewG zu schätzen und als Anschaffungspreis der AfA-Berechnung für die ganze Nutzungsdauer des Hauses zugrunde zu legen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1964 III Seite 8 BFHE 1964 S. 20 Nr. 78 QAAAB-47940
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