Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV 352/62 U BStBl 1964 III S. 478

Leitsatz

  1. Eine Rückstellung für Kosten eines Rechtsstreits, in dem ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, ist zulässig, wenn der Prozeß schwebt und mit Verlusten aus ihm zu rechnen ist. Die Höhe der Rückstellung ist nur nach dem Streitwert am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der in diesem Zeitpunkt angerufenen Instanzen zu berechnen. Die für den Fall des Unterliegens geplante und später verwirklichte Anrufung höherer Instanzen kann nicht berücksichtigt werden.

  2. Auch bei Bildung einer Prozeßkostenrückstellung braucht in der Regel die dem Grunde nach bestrittene Schadensersatzforderung nicht aktiviert zu werden, selbst wenn weitere Aufwendungen für ihre Geltendmachung, z.B. für Gutachten, entstanden sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 478
BFHE 1965 S. 8 Nr. 80
PAAAB-47910

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 27.05.1964 - IV 352/62 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen