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BFH Urteil v. - I 308/61 U BStBl 1964 III S. 5

Leitsatz

Die taxe mobilière sur revenus immobiliers étrangers des belgischen Steuerrechts, die für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen im Ausland erhoben wird, ist keine Steuer im Sinne des § 9 Ziff. 2  EStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 5
BFHE 1964 S. 11 Nr. 78
AAAAB-47902

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BFH, Urteil v. 02.10.1963 - I 308/61 U

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