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BFH Urteil v. - III 105/60 U BStBl 1963 III S. 447

Leitsatz

  1. Zur Frage der Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung gegenüber einem Ausländer über die Möglichkeit der Anrufung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland.

  2. Verweigert ein beschränkt Abgabepflichtiger, der die Berücksichtigung von Kriegssachschäden bei der Vermögensabgabe beantragt hat, die Angabe seines Gesamtvermögens (einschließlich seines ausländischen Vermögens), so daß das Finanzamt nicht in der Lage ist, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Schadensermäßigung zu prüfen, so ist die Versagung der Schadensermäßigung nicht rechtswidrig.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 447
BFHE 1964 S. 349 Nr. 77
MAAAB-47882

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BFH, Urteil v. 14.06.1963 - III 105/60 U

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