Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI 201/60 U BStBl 1961 III S. 437

Leitsatz

  1. Der Vater eines unehelichen Kindes kann wegen seiner Unterhaltsaufwendungen für das Kind den Freibetrag nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG 1958 beanspruchen. Der Freibetrag ist nicht deshalb zu kürzen, weil die Mutter des Kindes einen Kinderfreibetrag erhält.

  2. Eigene Unterhaltsaufwendungen der Mutter führen in der Regel auch nicht nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG 1958 zu einer Kürzung des Freibetrags, der dem Vater zusteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 437
BFHE 1962 S. 468 Nr. 73
TAAAB-47819

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 21.07.1961 - VI 201/60 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen