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BFH Urteil v. - III 454/58 U BStBl 1962 III S. 258

Leitsatz

  1. Eine Arrestanordnung zur Sicherung von Abgabeansprüchen ist auch zulässig, wenn die Ansprüche noch nicht zahlenmäßig feststehen.

  2. Eine wesentliche Erschwerung der Vollstreckung ist bereits dann zu besorgen, wenn ein späteres Leistungsgebot im Auslande vollstreckt werden müßte, falls nicht durch Arrestanordnung im Inlande die Beitreibung in Vermögensgegenstände des Abgabeschuldners gesichert wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 258
BFHE 1962 S. 696 Nr. 74
CAAAB-47803

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BFH, Urteil v. 02.03.1962 - III 454/58 U

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