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BFH Urteil v. - VI 240/58 U BStBl 1960 III S. 465

Leitsatz

Wer als wirtschaftlicher Eigentümer eines für ihn als Bauherrn auf Grund eines Kaufanwärtervertrags errichteten Gebäudes die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat, verliert diese Vergünstigung nicht, wenn er, bevor er auch rechtlicher Eigentümer geworden ist, versetzt wird und den Vertrag im Einverständnis mit dem Vertragspartner "rückwirkend" in der Weise auflöst, daß er nunmehr unter Rückerstattung der gegenseitigen Leistungen lediglich als Mieter behandelt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 465
BFHE 1961 S. 577 Nr. 71
DAAAB-47791

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BFH, Urteil v. 30.09.1960 - VI 240/58 U

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