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BFH Urteil v. - VI 137/59 U BStBl 1960 III S. 489

Leitsatz

  1. Eine "Entnahme" im Sinne des § 6 Abs. 1 Ziff. 4  EStG liegt in der Regel nicht vor, wenn ein Unternehmer Gegenstände des Betriebsvermögens von einem seiner Betriebe in einen anderen überführt.

  2. Zur Abgrenzung des Betriebsvermögens bei einem neu zu eröffnenden Betrieb.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 489
BFHE 1961 S. 643 Nr. 71
SAAAB-47786

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BFH, Urteil v. 30.09.1960 - VI 137/59 U

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