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BFH Urteil v. - III 436/59 U BStBl 1961 III S. 260

Leitsatz

Waren am Währungsstichtage gegen den Abgabepflichtigen bereits Rückerstattungsansprüche geltend gemacht, so sind für den Bereich der Kreditgewinnabgabe in den Vergleichsbilanzen (RM-Schlußbilanz und DM-Eröffnungsbilanz) die Rückerstattungsverpflichtungen zu passivieren und die mit ihnen zusammenhängenden Gegenansprüche (Kaufpreisrückgewähr und dergleichen) zu aktivieren. Hinsichtlich der im Verhältnis 10 zu 1 umgestellten Gegenansprüche entstehen Gläubigerverluste (Urteil des Bundesfinanzhofs III 101/58 U vom , BStBl 1959 III S. 291, Slg. Bd. 69 S. 78).

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 260
BFHE 1961 S. 712 Nr. 72
JAAAB-47750

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BFH, Urteil v. 03.03.1961 - III 436/59 U

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