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BFH Urteil v. - IV 249/59 U BStBl 1960 III S. 516

Leitsatz

Bei einem buchführungspflichtigen, aber keine Bücher führenden Land- und Forstwirt, dessen Gewinne mangels geeigneterer Grundlagen nach § 217 AO in Anlehnung an die VOL unter Hinzurechnung von Zuschlägen geschätzt wurden, stellt ein später festgestellter, gegenüber den geschätzten Gewinnen unverhältnismäßig hoher Vermögenszuwachs in der Regel eine neue Tatsache im Sinne des § 222 Abs. 1 Ziff. 1  AO dar.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 516
BFHE 1961 S. 716 Nr. 71
TAAAB-47738

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BFH, Urteil v. 22.09.1960 - IV 249/59 U

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