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BFH Urteil v. - V 217/59 U BStBl 1962 III S. 168

Leitsatz

Entnimmt eine Vertragswerkstatt, die in Gewährleistungsfällen für ein Kraftfahrzeug-Herstellungsunternehmen die erforderlichen Arbeiten unter Verwendung von Ersatzteilen auszuführen hat, anläßlich eines Gewährleistungsfalles Ersatzteile gegen eine Gutschrift oder eine Erstattung des Ersatzteiles in natura durch das Herstellungsunternehmen aus ihrem Lager, so wird die frühere Lieferung dann gegen eine Rückgewähr des Entgeltes rückgängig gemacht, wenn eine solche Rückgängigmachung von vornherein zwischen dem Herstellungsunternehmen und der Vertragswerkstatt vereinbart worden war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 168
BFHE 1962 S. 449 Nr. 74
GAAAB-47725

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 08.02.1962 - V 217/59 U

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