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BFH Urteil v. - III 33/60 U BStBl 1962 III S. 247

Leitsatz

  1. Eine GmbH ist kraft ihrer Rechtsform Gewerbetreibende. Auch reine Holding-Gesellschaften haben nur Betriebsvermögen; der Besitz von Schachtelbeteiligungen hebt die Eigenschaft der GmbH als gewerblicher Betrieb nicht auf.

  2. Auch Schulden einer Holding-Gesellschaft, die mit Schachtelbeteiligungen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, können zu Schuldnergewinnen im Sinne des § 163 LAG führen. Dies gilt insbesondere für Steuerschulden, die durch den Verkauf von Schachtelbeteiligungen entstehen.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 247
BFHE 1962 S. 668 Nr. 74
CAAAB-47667

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BFH, Urteil v. 26.01.1962 - III 33/60 U

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