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BFH Urteil v. - VI 161/60 U BStBl 1961 III S. 401

Leitsatz

  1. Wird in einem Mietwohnhaus an Stelle der Ofenheizung eine Zentralheizungsanlage eingebaut, so sind die Kosten Herstellungsaufwand, auch wenn die Öfen verbraucht waren.

  2. Eine gesonderte AfA für die Zentralheizungsanlage kann nicht anerkannt werden.

  3. Es ist jedoch zu prüfen, ob wegen der Entfernung der Ofen eine außergewöhnliche AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG 1957 in Betracht kommt.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 401
BFHE 1962 S. 370 Nr. 73
DAAAB-47632

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BFH, Urteil v. 23.06.1961 - VI 161/60 U

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