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BFH Urteil v. - VI 256/60 U BStBl 1962 III S. 87

Leitsatz

Wird auf Wunsch eines Arbeitnehmers ein Teil seiner künftigen Ruhegehaltsbezüge kapitalisiert, so kann der ihm zugeflossene Kapitalbetrag nicht als "Entschädigung" im Sinne von § 24 Ziff. 1 Buchstabe a EStG mit einem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG besteuert werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 87
BFHE 1962 S. 228 Nr. 74
NAAAB-47578

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 20.12.1961 - VI 256/60 U

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