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BFH Urteil v. - VI 25/60 U BStBl 1960 III S. 356

Leitsatz

  1. Zur Berechnung der Abgabe "Notopfer Berlin" für 1956 im Veranlagungsverfahren.

  2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, daß in Einzelfällen bei veranlagten Arbeitnehmern die Abgabe "Notopfer Berlin" für 1956 etwas höher ist als bei nicht veranlagten Arbeitnehmern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 356
BFHE 1961 S. 288 Nr. 71
GAAAB-47469

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BFH, Urteil v. 01.07.1960 - VI 25/60 U

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