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BFH Urteil v. - VI 216/59 U BStBl 1960 III S. 116

Leitsatz

Die Regelung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1958 in der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich vom (BGBl 1958 I S. 972, BStBl 1959 I S. 5) und die Berechnung der Jahreslohnsteuer 1958 nach der Jahreslohnsteuertabelle, die der Verordnung über die Jahreslohnsteuertabelle vom (BGBl 1958 I S. 773, BStBl 1958 I S. 754) als Anlage beigefügt ist, enthält keine unzulässige verschärfende rückwirkende steuerliche Regelung, sondern ist verfassungsrechtlich einwandfrei.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 116
BFHE 1960 S. 442 Nr. 70
VAAAB-47438

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BFH, Urteil v. 12.02.1960 - VI 216/59 U

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