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BFH Urteil v. - III 241/59 U BStBl 1962 III S. 72

Leitsatz

  1. Gegen die Ablehnung einer Fehleraufdeckung durch den Finanzminister ist der Rechtsmittelweg an die Steuergerichte gegeben.

  2. Ein Steuerpflichtiger, der gegen den als Fehler gerügten Ansatz das ordentliche Rechtsmittel hätte einlegen können, kann sich nach Rechtskraft des Bescheides nicht auf § 222 Abs. 1 Ziff. 4 AO berufen.

  3. Weist das Finanzamt im Veranlagungsverfahren nicht auf eine beabsichtigte wesentliche Abweichung von der eingereichten Erklärung hin, so führt diese Unterlassung nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 72
BFHE 1962 S. 190 Nr. 74
VAAAB-47396

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BFH, Urteil v. 17.11.1961 - III 241/59 U

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