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BFH Urteil v. - VI 310/58 U BStBl 1960 III S. 118

Leitsatz

Ein einjähriger Auslandsaufenthalt zur Vervollkommnung der Sprachkenntnisse einer künftigen Auslandskorrespondentin ist auch dann als Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Ziff. 3 EStG 1957 anzusehen, wenn er in einer Familie als Haushalthilfe verbracht wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 118
BFHE 1960 S. 316 Nr. 70
UAAAB-47340

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BFH, Urteil v. 15.01.1960 - VI 310/58 U

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