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BFH Urteil v. - VI 78/59 S BStBl 1961 III S. 61

Leitsatz

  1. Werden Ehegatten getrennt zur Einkommensteuer veranlagt, so kann nur der Ehegatte, der die Voraussetzungen des § 10a EStG in seiner Person erfüllt, die Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns in Anspruch nehmen. § 62 c Abs. 1 Satz 1 EStDV 1957 enthält eine zutreffende Auslegung des Gesetzes.

  2. Eine Ehefrau kann nicht schon deshalb die Anwendung des § 10 a EStG für sich verlangen, weil ihr Ehemann, mit dem sie zur Zeit der Vertreibung gemäß § 26 EStG alter Fassung zusammen veranlagt wurde, seine Erwerbsgrundlage verloren hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 61
BFHE 1961 S. 163 Nr. 72
FAAAB-47332

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BFH, Urteil v. 09.12.1960 - VI 78/59 S

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