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BFH Urteil v. - III 284/60 S BStBl 1962 III S. 21

Leitsatz

  1. Geldbeträge, die Vereinigungen nachlaßgewährender Gewerbetreibender (Rabattsparvereine und dergleichen) aus dem Verkauf von Gutscheinen (Rabattmarken usw.) einnehmen und als zweckgebundenes, ihnen zu treuen Händen anvertrautes Vermögen zu verwalten haben, sind ihnen bei der Feststellung des Einheitswertes ihres Betriebsvermögens zuzurechnen.

  2. Zur Frage, ob und inwieweit Verpflichtungen eines Rabattsparvereins aus dem Rabattmarkenumlauf am Bewertungsstichtage als Schuld anzuerkennen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 21
BFHE 1962 S. 47 Nr. 74
IAAAB-47305

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BFH, Urteil v. 03.11.1961 - III 284/60 S

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