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BMF 20.09.1994 IV B 6 S 2334 116/94

Lohnsteuer; | gebührenfreie Abwicklung von Bankdienstleistungen für Mitarbeiter (§ 8 Abs. 3 EStG)

Zur Frage nach der Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG auf Leistungen, die im Zusammenhang mit der Girokontenführung gegenüber Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt erbracht werden, hat der wie folgt Stellung genommen: (1) Auf Vorteile aus Dienstleistungen, die nicht nur gegenüber den Mitarbeitern, sondern auch gegenüber den Geschäftskunden erbracht werden, ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar. Vorteile, die den Mitarbeitern durch die unentgeltliche Überlassung der Euro-Scheckkarte und der Euroscheck-Vordrucke zufließen, sind deshalb nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. (2) Von der Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG sind außerdem die Vorteile ausgenommen, die sich aus der zinsgünstigen Gewährung von Überziehungskrediten ergeben (Abschn. 32 Abs. 1 Nr. 2 LStR). Für die Erfassung und Bewertung dieser Zinsvorteile ist Abschn. 31 Abs. 8 LStR zu beachten. (3) Die ...BStBl I 141

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