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BFH Urteil v. - VI 157/60 U BStBl 1961 III S. 141

Leitsatz

  1. Teilt ein Steuerbeamter einem Steuerpflichtigen seine Rechtsauffassung über die Abwicklung eines von dem Steuerpflichtigen eingelegten Rechtsmittels mit, so tritt dadurch keine Bindung der Behörde nach Treu und Glauben ein.

  2. Über die Frage, ob ein Steuerbeamter durch eine falsche Auskunft eine Amtspflichtverletzung begangen und dem Steuerpflichtigen einen Schaden zugefügt hat, können nur die ordentlichen Gerichte entscheiden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 141
BFHE 1961 S. 381 Nr. 72
BAAAB-47193

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BFH, Urteil v. 18.11.1960 - VI 157/60 U

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