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BFH Urteil v. - I 100/60 S BStBl 1962 III S. 55

Leitsatz

  1. Die Ablehnung des Bundesministers der Finanzen, die nach § 1 Abs. 3 des 2. FVG zu Maßnahmen nach § 131 AO erforderliche Zustimmung zu erteilen, ist ein im Verfahren nach Art. 19 Abs. 4 GG selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt.

  2. Für die Beurteilung einer die Anwendung des § 131 AO rechtfertigenden Unbilligkeit aus sachlichen Gründen sind grundsätzlich die Verhältnisse in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem der Härtefall eingetreten ist. Die Frage, ob eine unbillige Härte aus wirtschaftlichen Gründen vorliegt, ist nach den im Zeitpunkt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde gegebenen Verhältnissen zu beurteilen.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 55
BFHE 1962 S. 144 Nr. 74
RAAAB-47192

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BFH, Urteil v. 01.08.1961 - I 100/60 S

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