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BFH Urteil v. - VII 108/58 U BStBl 1959 III S. 486

Leitsatz

  1. § 18 Abs. 1 Ziff. 1  UStG ist, soweit er die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Durchführung des Gesetzes die in § 4 Ziff. 1b vorgesehenen Bestimmungen zu erlassen, mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar.

  2. Die Fünfte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung hält sich, soweit sie Rizinusöl von der Freiliste 1 ausnimmt, im Rahmen der Ermächtigung des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 und des § 4 Ziff. 1b UStG.

  3. § 4 Ziff. 1b UStG gibt keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Steuerfreiheit.

  4. Die Belastung der Einfuhr von Waren mit der Umsatzausgleichsteuer verstößt auch in den Fällen, in denen der Umsatz gleichartiger Waren im Inland nicht der Umsatzsteuer unterliegt, nicht gegen Art. 3 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 486
BFHE 1960 S. 604 Nr. 69
PAAAB-47132

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BFH, Urteil v. 15.10.1959 - VII 108/58 U

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