Ein Schauspieler, der seine überwiegenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Theater und Film bezieht, kann für
Einkünfte aus freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit, etwa bei Rundfunk und Fernsehen, die Tarifvergünstigung des
§ 34 Abs. 4 EStG 1957 in Anspruch nehmen, auch wenn die freiberufliche künstlerische Tätigkeit ihrem Umfange nach keine Nebentätigkeit darstellt.
An der im Urteil IV 146/57 U vom (BStBl 1958 III S. 389, Slg. Bd. 67 S. 297) im Falle eines pensionierten Ingenieurs hinsichtlich seiner Einkünfte aus freiberuflicher wissenschaftlicher
Tätigkeit vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 2 BFHE 1961 S. 4 Nr. 72 SAAAB-47089
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