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BFH Urteil v. - VI 9/58 U BStBl 1960 III S. 47

Leitsatz

Einkünfte, die als Entlohnung für mehrjährige Tätigkeit nach § 34 Abs. 4 EStG 1953 ( § 34 Abs. 3 EStG 1955) zum Zwecke der Einkommensteuerveranlagung auf mehrere Jahre verteilt werden, sind im Jahre des Zufließens bezogen. Diese Einkünfte sind bei der Ermittlung des Einkommens des Jahres des Zufließens mit Verlusten im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG abzugleichen, auch wenn dadurch die steuerliche Begünstigung des § 34 Abs. 4 EStG 1953 und der spätere Verlustabzug entfallen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 47
BFHE 1960 S. 126 Nr. 70
ZAAAB-47091

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BFH, Urteil v. 06.11.1959 - VI 9/58 U

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