Die Frage, ob in dem Gewinn einer Personengesellschaft eine Entschädigung im Sinne von § 24 Ziff. 1
EStG enthalten ist, muß ebenso wie die Frage des Veräußerungsgewinns grundsätzlich im Verfahren der einheitlichen und gesonderten
Gewinnfeststellung nach
§ 215 AO entschieden werden (vgl. vom 10. September 1957, BStBl 1957 III S. 414, Slg. Bd. 65 S. 468).
Sind dahingehende Feststellungen im Gewinnfeststellungsverfahren unterblieben, so sind die Voraussetzungen für den Erlaß
eines Ergänzungsbescheids im Sinne des
§ 216 Abs. 2 AO gegeben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1960 III Seite 23 BFHE 1960 S. 57 Nr. 70 KAAAB-46996