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BFH Urteil v. - IV 141/58 U BStBl 1960 III S. 23

Leitsatz

  1. Die Frage, ob in dem Gewinn einer Personengesellschaft eine Entschädigung im Sinne von § 24 Ziff. 1 EStG enthalten ist, muß ebenso wie die Frage des Veräußerungsgewinns grundsätzlich im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach § 215 AO entschieden werden (vgl. vom 10. September 1957, BStBl 1957 III S. 414, Slg. Bd. 65 S. 468).

  2. Sind dahingehende Feststellungen im Gewinnfeststellungsverfahren unterblieben, so sind die Voraussetzungen für den Erlaß eines Ergänzungsbescheids im Sinne des § 216 Abs. 2 AO gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 23
BFHE 1960 S. 57 Nr. 70
KAAAB-46996

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BFH, Urteil v. 01.10.1959 - IV 141/58 U

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