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LG Detmold 03.08.1994 3 U 34/94

Darlehensrecht; | Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Darlehensablösung, die nicht vereinbart, aber auf Anforderung der Bank unter Vorbehalt gezahlt worden ist, kann wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden. Weder die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensvaluta noch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung unter Vorbehalt stellen eine zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigende Vertragspflichtverletzung dar, die einen Schadensersatzanspruch der Bank aus positiver Forderungsverletzung begründen könnte (LG Detmold, Urt. v. - 3 U 34/94, ZIP 1994, 1518).

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