Sind die Kosten zur Herstellung von Wirtschaftsgütern des Umlaufsvermögens am Bilanzstichtag nachhaltig gegenüber dem Zeitpunkt
der Herstellung gesunken, so entspricht der Teilwert dieser Wirtschaftsgüter auch dann den niedrigeren Wiederherstellungskosten,
wenn der Veräußerungspreis voraussichtlich nicht entsprechend sinkt.
Die Ermittlung der Wiederherstellungskosten erfordert die Berücksichtigung der am Bilanzstichtag geltenden Preise und Löhne
für die gesamten Aufwendungen. Neben den Kostensenkungen sind auch die Kostenerhöhungen zu beachten. Dabei sind nur solche
Preisänderungen zu berücksichtigen, die zu einer nachhaltigen, die Herstellungskosten voraussichtlich für längere Zeit beeinflussenden
Änderung des Preisspiegels führen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1957 III Seite 442 BFHE 1958 S. 541 Nr. 65 CAAAB-46938
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