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BFH Urteil v. - III 213/57 U BStBl 1958 III S. 401

Leitsatz

  1. Nach den am geltenden Vorschriften durfte ein Minderkaufmann ein Hausgrundstück nur in dem Umfang in seine Bilanz aufnehmen, in dem es dem Betrieb tatsächlich diente.

  • Eine Hypothekenschuld, die zum Erwerb des Grundstücks aufgenommen worden ist, ist soweit Betriebsschuld, als das Grundstück Betriebsvermögen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 401
BFHE 1959 S. 328 Nr. 67
OAAAB-46879

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BFH, Urteil v. 22.08.1958 - III 213/57 U

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