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BFH Urteil v. - IV 99/58 U BStBl 1959 III S. 329

Leitsatz

  1. Der IV. Senat tritt der Auffassung des I. und VI. Senats, daß die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten klare Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung voraussetzt, bei (Urteile I 231/56 S vom , BStBl 1958 III S. 27, Slg. Bd. 66 S. 66, I 105/57 U vom , BStBl 1958 III S. 70, Slg. Bd. 66 S. 178, und VI 147/58 U vom , BStBl 1959 III S. 172, Slg. Bd. 68 S. 451).

  2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn an den Nachweis der Ernsthaftigkeit von Verträgen zwischen Ehegatten strengere Anforderungen als bei Verträgen zwischen anderen Personen gestellt werden.

  3. Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten die Anerkennung zu versagen, auch wenn der Abschluß von solchen in der Vergangenheit im Hinblick auf die steuerliche Wirkungslosigkeit unterblieben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 329
BFHE 1960 S. 175 Nr. 69
AAAAB-46875

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BFH, Urteil v. 09.07.1959 - IV 99/58 U

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