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BFH Urteil v. - IV 209/58 U BStBl 1959 III S. 348

Leitsatz

Die Veranlagung nach Maßgabe des § 46 EStG 1953 setzt voraus, daß im Einkommen des Steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind. Sind Einkünfte eines Steuerpflichtigen irrtümlich als Lohneinkünfte behandelt worden, so ist die Veranlagung des Steuerpflichtigen nach den allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. Der Steuerpflichtige hat nach § 25 Abs. 1 EStG 1953, § 210 Abs. 1 AO einen Rechtsanspruch auf die Veranlagung. Der Steuerpflichtige kann nicht auf den Erstattungsweg nach § 152 Abs. 2 Ziff. 1  AO verwiesen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 348
BFHE 1960 S. 225 Nr. 69
WAAAB-46872

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BFH, Urteil v. 09.07.1959 - IV 209/58 U

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