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BFH Urteil v. - VI 320/57 U BStBl 1959 III S. 344

Leitsatz

Knappschaftsärzte, die neben dieser Tätigkeit eine freie Praxis ausüben, unterliegen mit ihren Einnahmen aus der Knappschaftspraxis nicht der Lohnsteuer.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 344
BFHE 1960 S. 215 Nr. 69
RAAAB-46865

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 03.07.1959 - VI 320/57 U

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