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BFH Urteil v. - III 242/56 U BStBl 1957 III S. 339

Leitsatz

Der Beschluß des Vorstands und Aufsichtsrats einer Einkaufsgenossenschaft über Ausschüttung einer Warenrückvergütung begründet mindestens dann keine bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Genossenschaft abzugsfähige Verbindlichkeit, wenn die Satzung der Genossenschaft keine entsprechende Ermächtigung des Vorstands und Aufsichtsrats enthält.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 339
BFHE 1958 S. 274 Nr. 65
WAAAB-46778

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BFH, Urteil v. 16.08.1957 - III 242/56 U

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