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BFH Urteil v. - VI 252/57 U BStBl 1959 III S. 292

Leitsatz

  1. Erstattet ein Arbeitgeber bei Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs dem Arbeitnehmer einen Betrag, auf den der Arbeitnehmer keinen Anspruch hat, so handelt es sich um einen Fall nicht vorschriftsmäßiger Kürzung des Arbeitslohnes mit der Folge, daß der Arbeitgeber als Haftender und der Arbeitnehmer als Steuerschuldner wegen dieses zu Unrecht erstatteten Betrags in Anspruch genommen werden können.

  2. Ob eine unrichtige Auskunft des Finanzamts der Inanspruchnahme des Arbeitgebers nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit und von Treu und Glauben entgegensteht, muß nach den gesamten Umständen des Falles beurteilt werden

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 292
BFHE 1960 S. 83 Nr. 69
VAAAB-46722

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BFH, Urteil v. 06.05.1959 - VI 252/57 U

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