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BFH Urteil v. - VI 80/55 U BStBl 1957 III S. 385

Leitsatz

Tritt nach der Aufnahme einer Schuld bei dem Steuerpflichtigen ein Vermögensverfall ein, so kann die Schuldrückzahlung nicht schon deshalb als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG angesehen werden; die gegenteilige Auffassung des Reichsfinanzhofs (IV 202/38 vom , RStBl 1939 S. 117; IV 128/40 vom , RStBl 1941 S. 266) wird nicht übernommen.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 385
BFHE 1958 S. 399 Nr. 65
JAAAB-46700

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BFH, Urteil v. 19.07.1957 - VI 80/55 U

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