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BFH Urteil v. - VI 22/57 U BStBl 1959 III S. 61

Leitsatz

Verwendet ein Steuerpflichtiger zu Einzahlungen auf einen Kapitalansammlungsvertrag zwar eigene Mittel, haben sich aber im gleichen Jahr seine Bankschulden erhöht, so kann eine mittelbare Verwendung fremder Mittel vorliegen, die den Sonderausgabenabzug ausschließt. Ob ein steuerbegünstigtes Sparen "bei Kredit" oder ein steuerschädliches Sparen "mit Kredit" vorliegt, kann nur durch Würdigung der Gesamtumstände beurteilt werden,

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 61
BFHE 1959 S. 154 Nr. 68
GAAAB-46659

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BFH, Urteil v. 05.12.1958 - VI 22/57 U

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