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BFH Urteil v. - VI 293/56 U BStBl 1959 III S. 94

Leitsatz

Abschnitt 125 Abs. 2 Satz 2 EStR 1953 (Verteilung größeren Erhaltungsaufwandes auf mehrere Jahre) ist eine Verwaltungsvorschrift, die von den Steuergerichten nicht anzuwenden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 94
BFHE 1959 S. 237 Nr. 68
RAAAB-46625

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 28.11.1958 - VI 293/56 U

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