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BFH Urteil v. - V z 102/56 S BStBl 1957 III S. 231

Leitsatz

  1. Der Senat tritt dem Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 107/35 S vom (Slg. Bd. 38 S. 315) bei, daß zu den Steuervergünstigungen, auf deren Gewährung oder Belassung ein Rechtsanspruch besteht, Abgabenbefreiungen und Abgabenermäßigungen nicht gehören, die durch das Gesetz selbst ausgesprochen sind.

  2. Die außerhalb eines Steuerfestsetzungsverfahrens ergehende Mitteilung eines Hauptzollamts an einen Hausbrauer, daß er die Steuervergünstigung für Hausbrauer wegen Vorliegens der im § 3 Abs. 1 Satz 5 BierStG festgelegten Voraussetzungen verloren habe, ist kein im Rechtsmittelverfahren anfechtbarer Verwaltungsakt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 231
BFHE 1957 S. 617 Nr. 64
BAAAB-46600

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BFH, Urteil v. 11.04.1957 - V z 102/56 S

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