Über das Bestehen einer Unterbeteiligung an einer Personengesellschaft ist im Verfahren über die einheitliche Gewinnfeststellung
auch dann zu entscheiden, wenn das Unterbeteiligungsverhältnis infolge seiner Geheimhaltung im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren
der Gesellschaft nicht berücksichtigt worden ist. Im Falle der Rechtskraft dieses Verfahrens ist das Unterbeteiligungsverhältnis
in einem gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren zu behandeln. Der gegenteiligen Auffassung in dem Urteil des Reichfinanzhofs
VI A 282/35 vom (RStBl 1936 S. 554) wird nicht beigetreten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1959 III Seite 249 BFHE 1959 S. 653 Nr. 68 NAAAB-46541
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.