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Erbrecht; | Voraussetzungen eines lebzeitigen Eigeninteresses an Schenkung des Erblassers
Ein lebzeitiges Eigeninteresse einer Erblasserin an einer Schenkung ist anzuerkennen, wenn eine im Zeitpunkt der Schenkung 61jährige Witwe, die bereits seit Jahren an einer schweren Parkinson'schen Erkrankung litt und deren Krankheitszustand sich nach dem Tode ihres Ehemannes zunehmend verschlimmerte, für die Schenkung eines Hausgrundstückes als Gegenleistung eine umfassende Pflegeversorgung erhält, deren Wert mit Rücksicht auf die zu erwartende hohe Wahrscheinlichkeit einer Schwerstpflegebedürftigkeit nahezu dem damaligen Grundstückswert entspricht. Damit scheiden Ansprüche des Vertragserben aus § 2287 Abs. 1 BGB gegen die Erblasserin aus ().