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BFH Urteil v. - I 171/57 U BStBl 1958 III S. 285

Leitsatz

  1. Ist ein Gesellschafter, bevor ein Feststellungsbescheid gemäß § 215 AO dem geschäftsführenden Gesellschafter zugegangen ist, aus der Gesellschaft ausgeschieden, so ist er zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen diese Bescheide auch dann befugt, wenn hinsichtlich seiner Beschwer nicht die Voraussetzungen des § 239 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 AO vorliegen.

  2. Zur Frage der Verwirkung von Anfechtungsrechten.

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 285
BFHE 1959 S. 35 Nr. 67
EAAAB-46518

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BFH, Urteil v. 01.04.1958 - I 171/57 U

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