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BFH Urteil v. - II 163/57 U BStBl 1958 III S. 336

Leitsatz

Die Erklärung des Meistbietenden (A) im Versteigerungstermin, daß er für einen anderen (B) geboten habe - § 81 Abs. 3 ZVG -, ändert nichts daran, daß das Meistgebot des A nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4  GrEStG der Steuer unterliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 336
BFHE 1959 S. 168 Nr. 67
VAAAB-46508

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BFH, Urteil v. 26.03.1958 - II 163/57 U

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