BFH Urteil v. - III 128/55 U BStBl 1956 III S. 363
Leitsatz
Bei Rechtsvorgängen nach ausländischem bürgerlichen Recht ist gemäß § 1 Abs. 2 StAnpG vom Sinn und Zweck der deutschen
Besteuerungsvorschriften auszugehen und an Hand des deutschen
ErbStG zu prüfen, ob Jene Rechtsvorgänge von der deutschen Besteuerung betroffen werden. Dabei ist nicht die formale Regelung
durch das ausländische bürgerliche Recht, sondern die wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsvorgangs maßgebend.
Aus § 1 Abs. 1 Ziff. 1
ErbStG folgt, daß im Falle der mit dem Tode einer Person zusammenhängenden endgültigen Vermögensvermehrung bei einer anderen Person
Steuerpflicht auch dann besteht, wenn diese Vermögensvermehrung nicht auf einem der in § 2 Abs. 1 Ziff. 1
ErbStG bezeichneten Rechtsvorgänge des deutschen bürgerlichen Rechts beruht.
Die nach dänischem Recht durch sog. Konsolidation Eigentümerin des ungeteilten Gesamtguts der dänischen allgemeinen Gütergemeinschaft
werdende überlebende Witwe macht einen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1956 III Seite 363 BFHE 1957 S. 431 Nr. 63 MAAAB-46417
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