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BFH Urteil v. - IV 291/55 U BStBl 1956 III S. 370

Leitsatz

Bei einem Feuerwehrmann, der abwechselnd Bereitschaftsdienst und Freizeit von je 24 Stunden hat, ist für jeden zweiten Tag ein Mehraufwand für Verpflegung als Werbungskosten anzuerkennen.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 370
BFHE 1957 S. 452 Nr. 63
XAAAB-46380

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 04.10.1956 - IV 291/55 U

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